Ihr Spezialist für Parifizierungsgutachten in Tirol



Unser Firmeninhaber, Herr SV Thomas Grasl, ist allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung und beim Landesgericht Innsbruck für folgende Fachgebiete eingetragen:

  • 94.10 Gewerblich oder industriell genutzte Liegenschaften (Baugründe)
  • 94.15 Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Liegenschaften (Baugründe, Wohnungseigentumsobjekte)
  • 94.17 Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser (Baugründe)
  • 94.20 Wohnungseigentum
  • 94.23 Geschäftsräumlichkeiten
  • 94.65 Baugründe
  • 94.70 Nutzwertfestsetzung, Parifizierung

Link zur Gerichtssachverständigenliste

Moderne Immobilienbewirtschaftung und Immobilientransaktionen verlangen eine professionelle Bewertung der Liegenschaften durch einen allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen um klare Verhältnisse für alle Beteiligten zu schaffen.

Als behördlich konzessionierter Immobilientreuhänder mit jahrelanger Erfahrung sowie als allg. beeid. u. gerichtl. zert. Sachverständiger für Immobilienbewertung verfügt unser Firmeninhaber, Herr SV Thomas Grasl, über ein umfangreiches Fachwissen und ist auf die Schätzung und Bewertung von Liegenschaften spezialisiert. Die Gutachten werden nicht durch Hilfskräfte, sondern ausschließlich vom Sachverständigen persönlich ausgearbeitet.

Unsere Immobilienbewertungen basieren somit auf drei wesentlichen Qualitätsmerkmalen:

  • Persönliche Gutachtenserstellung durch einen allg. beeid. u. gerichtl. zert. Sachverständigen
  • Fundierte Bewertung durch Markterfahrung, Kompetenz und geprüfte Fakten
  • Individuelle und unabhängige Bewertung

Gutachten werden erstellt

  • für den An- und Verkauf von Immobilien,
  • in Gerichtsangelegenheiten (Zivilrechts- und Insolvenzverfahren),
  • für Banken (Hypothekarbesicherung, Rating)
  • für Versicherungen,
  • in Steuerangelegenheiten (Finanzamt),
  • in Ehescheidungs- und Verlassenschafts- bzw. Erbschaftsangelegenheiten,
  • für Bilanzierungszwecke,
  • für Projekteinschätzungen und -entwicklungen,
  • für Mietzinsüberprüfungen,
  • für die generelle Bewertung von Immobilien und Immobilienportfolios sowie
  • für Nutzwertfestsetzungen (Parifizierungen) von Wohnungseigentumsobjekten.

Bewertet werden

  • Wohnimmobilien (Ein- und Mehrfamilienwohnhäuser, Villen, Eigentumswohnungen, Baugrundstücke, etc.),
  • gewerblich und industriell genutzte Liegenschaften (Gewerbe- und Industrieobjekte, Einkaufs- und Fachmarktzentren, Geschäftslokale, Büros, Gewerbegrundstücke, etc.),
  • Anlageobjekte (Zinshäuser, etc.),
  • der angemessene Bauzins (Baurechtszins) sowie
  • der angemessene Mietzins.

Die Kosten eines Gutachtens bemessen sich üblicherweise nach dem gerichtlichen Gebührenanspruchsgesetz, für Spezialimmobilien (zB Einkaufszentren, historische Gebäude, Luxusimmobilien, etc.) und Sonderfälle können gesonderte Honorarvereinbarungen getroffen werden.

Gerne beraten wir Sie natürlich vollkommen unverbindlich über Möglichkeiten, Dauer der Ausarbeitung, Umfang sowie Kosten eines Gutachtens.

Die Tätigkeit eines zertifizierten Gerichtssachverständigen für das Immobilienwesen besteht im Wesentlichen in der Erstellung von Gutachten, wie sie von verschiedensten Institutionen, Ämtern sowie juristischen und privaten Personen benötigt werden.

Dabei wird der Wert von Immobilien verschiedener Art ermittelt, wobei diverse Faktoren berücksichtigt werden müssen, welche für eine Bewertung von Bedeutung sind.

Zur seriösen Wertermittlung werden die Urkundensammlungen der Grundbücher studiert und die tatsächlich erzielten Kaufpreise ständig erhoben. Als Vergleichsgrundlage dienen außerdem Inserate aus diversen Tageszeitungen, aus Fachzeitschriften, dem Internet sowie der ständige Erfahrungsaustausch mit anderen Immobilienmaklern, großen institutionellen Anlegern und Sachverständigen-Kollegen.

Zur Bewertung von Liegenschaften können verschiedene Wertermittlungsverfahren angewendet werden, sofern sie dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft entsprechen.

Als gängigste Bewertungsmethoden kommen in Betracht:

  • Vergleichswertverfahren
  • Ertragswertverfahren
  • Sachwertverfahren
  • Residualwertverfahren
  • Discounted cash flow-Verfahren

Für die Bewertung von Baugrundstücken, Eigentumswohnungen, Einfamilienhäusern, größeren Wohnanlagen, Gewerbe- bzw. Industrieanlagen und Gastronomie-Liegenschaften wählt der Sachverständige das jeweils geeignete Verfahren aus, wobei eine Kombination der Verfahren durchaus möglich ist.

Außerdem erstellt ein Sachverständiger Nutzwertgutachten, die zur Begründung von Wohnungseigentum benötigt werden.

Ihr Spezialist für Parifizierungsgutachten in Tirol